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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgrundlagen
Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.
Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Einkaufsbedingungen des Bestellers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Lieferung
Lieferfristen werden unverbindlich nach bester Voraussicht genannt. Wir sind bemüht die von uns angegebene Lieferfrist einzuhalten, jedoch sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Ausfalls von Lieferungen aus anderen Gründen ausgeschlossen.
Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesondere auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung von Roh- und Ersatzmaterial, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Grund des Rücktrittes zustehen.
Teillieferungen sind zulässig.
Beanstandungen aus Transportschäden hat der Besteller sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer vorzubringen.
Beanstandungen bzgl. Menge, Gewicht und Sorte können nur bei Übernahme der Ware geltend gemacht werden.
Bei schriftlicher Übernahmebestätigung sind spätere Reklamationen bzgl. Fehlmengen ausgeschlossen.

3. Transport
Wir sind berechtigt, die für uns jeweils frachtgünstigste Transportmöglichkeit zu wählen.
Expressversandkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers.

4. Versicherung
Die Transportversicherung erfolgt auf besonderen Wunsch des Empfängers und auf dessen Kosten.

5. Haftung für Mängel und für Leistungsstörungen
Der Abnehmer ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet.
Mängelrügen sind unverzüglich und nur vor Verarbeitung oder Vermengung der Ware schriftlich geltend zu machen.
Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder unvorschriftsmäßige Be- oder Verarbeitung haften wir nicht.
Bei begründeten Mängelrügen sind wir nur verpflichtet, die Ware, soweit sie mangelhaft ist, zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Verkaufspreis zurückzuvergüten oder Ersatz zu liefern. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen.

6. Preis
Unsere Preise gelten ab Werk und schließen Sonderverpackung, Fracht, Anfuhr und die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Wir behalten uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluß die Werkstoffpreise oder Löhne steigen.

7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, bei Zahlungen binnen 8 Tagen mit 2 % Skonto.
Wird die Zahlung nicht binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet, so sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung feststehende Prime Rate plus 1,5 % an Verzugszinsen ab Rechnungsdatum dem Rechnungsempfänger zu belasten.
Davon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Die Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungseinstellung des Bestellers, bei Nachsuchung eines Vergleiches oder Moratoriums, bei Wechselprotest oder bei Einleitung von Zwangsvollstreckungen gegen den Besteller oder bei Überfälligkeit einzelner Rechnungs-beträge oder auch einer Rechnung aus einer anderen Lieferung wird unsere gesamte Forderung aus allen nicht bezahlten Lieferungen sofort fällig. In diesem Fall sind sämtliche Stundungszusagen aufgehoben. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, vom Besteller Vorauskasse für alle noch nicht bewirkten Lieferungen zu fordern.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (einschließlich Zinsen und Kosten) unser uneingeschränktes Eigentum.
Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf die Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe ermächtigt und berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht.
Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Dadurch wird unsere Befugnis, die uns abgetretene Forderung selbst einzuziehen, nicht berührt.
Wir werden von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist untersagt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Salzburg

10. Bei Zahlungsverzug sind alle Zinsen, Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

SYGE System Getränke Handels GmbH
Kürschnerstraße 1
5101 Bergheim b. Salzburg

 

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Impressum

SYGE-System Getränke Handels GmbH
Kürschnerstraße 1
5101 Bergheim
Österreich

Geschäftsführung: Dr. Christian Hinterbuchner
Ust-ID: ATU57424825

Gerichtsstand: Salzburg
HRB Nr.: FN241383a

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